Erstantragstellung auf Bürgergeld

Sie wohnen im Stadtgebiet Heidelberg und können Ihren Lebensunterhalt nicht aus anderen Mitteln bestreiten.

 

 

 

   

Wer hat grundsätzlich Anspruch auf Bürgergeld?

Bürgergeld können Menschen erhalten, für die Folgendes gilt:
Sie können arbeiten, aber Ihren Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen vollständig bestreiten oder durch ein (erhebliches) Vermögen. Die Grundsicherung steht auch Selbstständigen, Freiberuflern und Unternehmern offen, wenn diese die Voraussetzungen erfüllen.

Wer Kurzarbeitergeld erhält, aber damit seinen Lebensunterhalt oder den seiner Familie nicht decken kann, kann Bürgergeld als ergänzende Leistung erhalten.

 

Wie kann ich Bürgergegld beantragen?

Bitte bringen Sie ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder gültigen Pass) inklusive Meldebestätigung und gültigem Aufenthaltstitel mit.

Weiterführende Informationen sowie den digitalen Lotsen zur Anspruchsprüfung finden Sie hier:

Pressemitteilung Bürgergeld

https://www.arbeitsagentur.de/einfuehrung-buergergeld