Wichtiger Hinweis
Ab dem 01.07.2026 gilt aufgrund der gesetzlichen Änderungen der Grundsicherung, dass die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder Teilnahme an einer Maßnahme für Erziehende ab dem 14. Lebensmonat des Kindes als zumutbar gilt, wenn die Kinderbetreuung gesichert ist.
In einem Schreiben wurden Sie ggf. aufgefordert entsprechende Nachweise bis zum 09.07.2026 vorzulegen. Buchen Sie sich hier einen Termin wenn es hierzu Klärungsbedarf gibt.