Arbeitgeberberatung
Team Arbeitgeber
Wir beraten Sie rund um Arbeitsmarkt, Personalmanagement und Fördermöglichkeiten. Unser Team unterstützt Sie bei der Suche und Auswahl von neuem Personal und begleitet Sie während des gesamten Einstellungsprozesses.
Profitieren Sie von unserem Angebot
- Unterstützung bei der Auswahl neuer Mitarbeitenden
- Gespräche in Ihren oder unseren Räumlichkeiten
- Übernahme der Stellenausschreibung
- Vorauswahl und Empfehlung potentieller Bewerber/innen
- Teilnahme und Begleitung bei Vorstellungsgesprächen
- Organisation Probearbeit/Praktikum
- Organisation und Durchführung von Speed-Datings und anderen Informationsveranstaltungen
Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner vor Ort
Vermittlung
Frau Matena
Tel. 06221/9159.556
Frau Bergmann
Tel. 06221/9159.401
Herr Stecher
Tel. 06221/9159.389
Jobcenter-Heidelberg.BAQ@jobcenter-ge.de
Förderleistung
Frau Günther
Tel. 06221 9159.208
Herr Juscinski
Tel. 06221 9159.207
Jobcenter-Heidelberg.T AG@jobcenter-ge.de
Betriebliches Praktikum/Probearbeit (MAG)
Sie haben die Möglichkeit, direkt in Betrieben einen Einblick in die Anforderungen und Tätigkeiten einer Beschäftigung zu erlangen sowie ein Unternehmen kennen zu lernen. Dabei können Sie den Arbeitgeber von Ihren Kenntnissen und Fertigkeiten sowie Ihrer Leistungsfähigkeit überzeugen. Des Weiteren können Sie während des Praktikums neue Fähigkeiten erlernen.
Eine Probearbeit wird für eine feste Dauer (in der Regel bis zu 6 Wochen) mit dem Arbeitgeber vereinbart. Der Antrag für die Probearbeit muss vor dem Start beim Jobcenter gestellt und abgestimmt werden.
Während dieser Zeit erhalten Sie weiterhin Ihre Leistungen. Während des Praktikums können gegebenenfalls notwendige Fahrtkosten, Arbeitskleidung (sofern sie vom Arbeitgeber nicht gestellt werden) und Kinderbetreuungskosten gewährt werden.
Ziel einer betrieblichen Arbeitserprobung ist die Einstellung in ein Arbeitsverhältnis.
Ein betriebliches Praktikum oder auch Probearbeit nennt sich im Sozialgesetzbuch III „Maßnahme beim Arbeitgeber.“
Eingliederungszuschuss für Arbeitgeber
Eine Arbeitsaufnahme kann möglicherweise gefördert werden, wenn die Einarbeitung über das normale Maß hinausgeht. In solch einem Fall sollte das Unternehmen vor einer Einstellung Kontakt zum Jobcenter aufnehmen und prüfen lassen, ob eine Förderung möglich ist.
Der Eingliederungszuschuss ist ein Zuschuss zum Lohn/Gehalt für das Unternehmen.
Der Zuschuss dient dazu, noch fehlende berufliche Erfahrungen und Kenntnisse auszugleichen. Die Förderung ist befristet und gilt nur für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
Wichtiger Hinweis für Arbeitgeber:
Es handelt sich um eine Ermessensentscheidung. Der Antrag ist vor Beginn der Arbeitsaufnahme zu stellen!
Arbeitsentgeltzuschuss
Sie beschäftigen sehr zuverlässige, gute MitarbeiterInnen und wollen diese qualifizieren?
Diese Fördermöglichkeit ist ein sehr guter Ansatz um die Weiterqualifizierung zu prüfen und mit Ihren MitarbeiterInnen eine höherwertige oder verantwortungsvollere Position in Ihrem Unternehmen zu realisieren!
Ihre Vorteile als Arbeitgeber
- Qualifizierung der eigenen MitarbeiterInnen
- Erschließung neuer Potenziale und Einsatzmöglichkeiten Ihrer MitarbeiterInnen
- Erweiterung der Fach- und Handlungskompetenzen Ihrer MitarbeiterInnen hinsichtlich der qualitativen
- Ansprüche im Betrieb
- Schritt halten mit der Digitalisierung der Arbeitswelt und dem demografischen Wandel
- Steigerung der Motivation Ihrer MitarbeiterInnen
- Anteilige Erstattung des Arbeitsentgelts (zzgl. AG-SV-Anteil) für weiterbildungsbedingte Ausfallzeiten
Wichtiger Hinweis für Arbeitgeber:
Es handelt sich um eine Ermessensentscheidung. Der Antrag ist vor Beginn der Arbeitsaufnahme zu stellen!
Probebeschäftigung
Mit einer Probebeschäftigung erleichtern Sie Menschen mit Behinderungen, ins Berufsleben zu starten oder zurückzukehren: Diese können ihre Stärken und Fähigkeiten zeigen, die Arbeit in Ihrem Betrieb kennenlernen und sich als mögliche Arbeitskräfte empfehlen.
Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber gewinnen durch eine Probebeschäftigung einen Eindruck davon, ob die Person zu Ihrem Unternehmen passt. Die Personalkosten während der Probebeschäftigung können Ihnen die Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter erstatten.
Wichtiger Hinweis für Arbeitgeber:
Es handelt sich um eine Ermessensentscheidung. Der Antrag ist vor Beginn der Arbeitsaufnahme zu stellen!