Bildung und Teilhabe
Seit 01.01.2011 besteht für Kinder, die Leistungen nach dem SGB II, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe. Für Bezieher von Leistungen nach SGB II, die im Stadtgebiet Heidelberg wohnen, erfolgt die Leitungsgewährung über das Jobcenter. Anträge für Bezieher von Kinderzuschlag oder Wohngeld werden durch das Amt für Soziales und Senioren entgegengenommen.
Anspruchsvoraussetzungen
Durch das Bildungs- und Teilhabepaket sollen Kinder und Jugendliche gefördert und finanziell unterstützt werden.
- Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket haben Empfänger von
- Bürgergeld,
- Sozialhilfe,
- Wohngeld – und Kinderzuschlag sowie
- Asylbewerberleistungen.
- Anspruch auf Bildungsleistungen haben Leistungsempfänger, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.
- Anspruch auf Teilhabeleistungen haben Leistungsempfänger, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Leistungen
Schulbedarf:
Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf in Form einer Pauschale in Höhe von 65 € zum 01. Februar und 130 € zum 1. August eines Jahres.
Ausflüge und Klassenfahrten:
Kostenübernahme für eintägige Schul- und Kindergartenausflüge und mehrtägige Klassenfahrten in Höhe der tatsächlichen Kosten (ohne Taschengeld).
Schülerbeförderung:
Schülerbeförderungskosten für den Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs, soweit sie nicht von Dritten übernommen werden. Beachten Sie bitte, dass Schulweg (Entfernung Wohnort zur Schule per Fuß) mehr als 2 Kilometer betragen muss, um einen Bedarf anzuerkennen. Ab 01.08.2019 ist kein Eigenanteil mehr zu leisten.
Lernförderung:
Lernförderung, soweit sie ergänzend zu schulischen Angeboten geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten Lernziele zu erreichen. Zur Feststellung des Bedarfs benötigen wir in der Regel eine Kopie des letzten Zeugnisses sowie eine Bestätigung des jeweiligen Fachlehrers (Formular: Formblatt Lernförderung).
Gemeinschaftliches Mittagessen:
Kostenübernahme für die Teilnahme an einem gemeinschaftlichen Mittagessen in Schule oder Kindertageseinrichtungen; ab 01.08.2019 ist kein Eigenanteil mehr zu leisten.
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (z.B. Vereinskosten):
Kostenübernahme für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft in Höhe von bis zu 15 € monatlich. Hierunter können Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Kultur, Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit fallen sowie Unterricht in künstlerischen Fächern und vergleichbare Aktivitäten der kulturellen Bildung und die Teilnahme an Freizeiten.
Antragsverfahren
Die BuT Leistungen sind - mit Ausnahme der Lernförderung - vom Bürgergeld Antrag bzw. Weiterbewilligungsantrag umfasst. Ihren Bedarf müssen Sie allerdings konkretisieren und weitere Angaben machen. Ihre Angaben wirken – mit Ausnahme der Lernförderung - auf den Beginn des aktuellen Bewilligungszeitraums zurück.
Ihr Bedarf wird konkretisiert, in dem Sie den Vordruck “Ergänzende Angaben zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe” ausfüllen und mit den erforderlichen Unterlagen im Jobcenter Heidelberg einreichen.