Veränderungen mitteilen
Egal ob sich zum Beispiel an Ihrer Miete, Ihrem Einkommen oder dem Familienstand etwas geändert hat, mit der Online-Veränderungsmitteilung können Sie alle Änderungen Ihrer Bedarfsgemeinschaft Ihrem Jobcenter übermitteln.
Teilen Sie Ihrem Jobcenter zum Beispiel mit, wenn Sie …
- eine Ausbildung, ein Studium oder eine Beschäftigung aufnehmen wollen,
- Änderungen bei Einkommen oder Einnahmen haben,
- eine neue Bankverbindung haben,
- heiraten,
- umziehen wollen oder eine Person bei Ihnen einzieht oder auszieht,
- Änderungen bei den Kosten Ihrer Unterkunft haben,
- nicht erreichbar sind, zum Beispiel weil Sie im Krankenhaus sind oder
- an einer beruflichen Rehabilitation teilnehmen.
Weitere Informationen zur Online-Veränderungsmitteilung