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Fördermöglichkeiten

Betriebliches Praktikum (Probearbeit)

Sie haben die Möglichkeit, direkt in Betrieben einen Einblick in die Anforderungen und Tätigkeiten einer Beschäftigung zu erlangen sowie ein Unternehmen kennen zu lernen. Dabei können Sie den Arbeitgeber von Ihren Kenntnissen und Fertigkeiten sowie Ihrer Leistungsfähigkeit überzeugen.  Des Weiteren können Sie während des Praktikums neue Fähigkeiten erlernen.

Eine Probearbeit wird für eine feste Dauer (bis zu 6 Wochen) mit dem Arbeitgeber vereinbart. Der Antrag für die Probearbeit muss vor dem Start beim Jobcenter gestellt und abgestimmt werden.

Während dieser Zeit erhalten Sie weiterhin Ihre Leistungen. Während des Praktikums können gegebenenfalls notwendige Fahrtkosten, Arbeitskleidung (sofern sie vom Arbeitgeber nicht gestellt werden) und Kinderbetreuungskosten gewährt werden.

Ziel einer betrieblichen Arbeitserprobung ist die Einstellung in ein Arbeitsverhältnis.

Ein betriebliches Praktikum oder auch Probearbeit nennt sich im Sozialgesetzbuch III „Maßnahme beim Arbeitgeber.“

Einstiegsgeld

Ihre Arbeitsaufnahme kann möglicherweise gefördert werden.

Einstiegsgeld kann als zusätzlicher Motivationsanreiz bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit oder bei Aufnahme einer hauptberuflich selbstständigen Tätigkeit gewährt werden, wenn durch diese perspektivisch die Hilfebedürftigkeit beendet wird.

Die Antragstellung muss vor der tatsächlichen Aufnahme der Erwerbstätigkeit erfolgen.

Das Einstiegsgeld ist eine Ermessensleistung in Form eines Zuschusses, der zusätzlich zum Bürgergeld gezahlt werden kann. Dieser Zuschuss ist zeitlich befristet und wird nicht als Einkommen berücksichtigt.

Vermittlungsbudget

Das Vermittlungsbudget dient zur Anbahnung und oder Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses (mind. 15 Std. / Woche) oder eines betrieblichen Ausbildungsverhältnisses und soll Sie dabei finanziell unterstützen.

Die Förderung umfasst folgende Leistungen, falls der Arbeitgeber diese Kosten nicht bereits übernimmt:

  • Bewerbungskosten
  • Fahrtkosten (zum Vorstellungsgespräch / zum Arbeitsantritt / Pendelfahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte)
  • Kosten für Arbeitsmittel
  • Kosten für Nachweise / Übersetzungen / Anerkennungen
  • Kosten zur Unterstützung der Persönlichkeit (bspw. Frisörbesuch)

 

Gefördert werden können Ausbildungssuchende, Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen sofern Sie Bürgergeld beziehen. 

Sprachförderung

Der Erwerb von ausreichenden Deutschkenntnissen ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Integration in den deutschen Arbeitsmarkt, aber auch für die gesellschaftliche Teilhabe.

Für Kundinnen und Kunden des Jobcenters besteht Zugang zu Sprachkursen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Dies können Integrations-, Alphabetisierungs,-  und berufsbezogene Sprachkurse sein. Deutschkenntnisse erleichtern den Einstieg in Arbeit und Ausbildung bzw. verfestigen den Verbleib in Arbeit.

Eingliederungszuschuss für Arbeitgeber

Eine Arbeitsaufnahme kann möglicherweise gefördert werden, wenn die Einarbeitung über das normale Maß hinausgeht. In solch einem Fall sollte das Unternehmen vor einer Einstellung Kontakt zum Jobcenter aufnehmen und prüfen lassen, ob eine Förderung möglich ist.

  • Der Eingliederungszuschuss ist ein Zuschuss zum Lohn / Gehalt für das Unternehmen.
  • Der Zuschuss dient dazu, noch fehlende berufliche Erfahrungen und Kenntnisse auszugleichen.
  • Die Förderung ist befristet und gilt nur für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

 

Wichtiger Hinweis für Arbeitgeber:

Es handelt sich um eine Ermessensentscheidung. Der Antrag ist vor Beginn der Arbeitsaufnahme zu stellen!

Weiterbildung

Zukunftsgerichtete und auf das unterschiedliche Anforderungsniveau der Menschen konzipierte Bildungsangebote werden benötigt, um Arbeitsuchende sowie Betriebe und ihre Mitarbeitenden entsprechend den sich stetig verändernden Anforderungen zu qualifizieren. Hierfür gibt die Bildungszielplanung der Agentur für Arbeit Heidelberg sowie des Jobcenters Heidelberg und des Jobcenters Rhein-Neckar-Kreis ein wichtiges Signal. Die Bildungszielplanung dient der Vermeidung und Reduzierung des regionalen Fachkräftemangels.

Lassen Sie sich beraten, wie Sie sich mit einer Qualifizierung am Arbeitsmarkt neu orientieren können oder mit einer überbetrieblichen/ betrieblichen Umschulung durch eine erwachsenengerechte Ausbildung den Beruf wechseln können.

Definieren Sie das Ziel Ihrer Qualifizierung und orientieren Sie sich welche Möglichkeiten es in Ihrem Berufsfeld gibt. Zudem steht Ihnen BERUFENET - das umfangreichste Lexikon der Berufe zur Verfügung

Wir beraten Sie gerne, finden gemeinsam einen Qualifizierungsweg der zu Ihnen passt, klären die Rahmenbedingungen und helfen Ihnen, nach der Qualifizierung erfolgreich durchzustarten. Entdecken Sie hierzu KURSNET. Wir begleiten Sie mit unseren Angeboten von der Eignungsfeststellung bis zur Umschulung.