Geburtsurkunde beantragen, Geburtsdaten des Kindes werden eist in der Klinik aufgenommen und ans Standesamt übermittelt. |
Innerhalb einer Woche nach der Geburt |
Standesamt am Geburtsort des Kindes |
Krankenversicherung des Kindes anmelden (Geburtsurkunde vorlegen) |
Antrag auf Familienversicherung unmittelbar nach der Geburt |
Geschäftsstellen der Krankenkassen |
Mutterschaftsgeld für die Zeit nach der Geburt |
Mit der Beantragung der Familienversicherung des Kindes |
Mit dem Geburtsurkundenexemplar für Mutterschaftshilfe an die Krankenkasse wenden |
Elternzeit |
Spätestens 7 bzw. 8 Wochen vor Ablauf der Mutterschutzfrist |
Beim Arbeitgeber beantragen |
Elterngeld |
Nach der Geburt, vor Ablauf der Mutterschutzfrist |
Eine Übersicht der Elterngeldstellen in den Bundesländern finden Sie in der Broschüre "Elternzeit" |
Betreuungsgeld |
Ab Vollendung des ersten Lebensjahres, für Kinder, die nach dem 01.08.2012 geboren wurden |
www.l-bank.de |
Vaterschaftsanerkennung |
Vor und nach der Geburt |
Standesamt, Jugendamt, Amtsgericht, Notar, Weitere Infos www.vaterschaftsanerkennung.com |
Unterhaltszuschuss |
Antragstellung nach der Geburt für Alleinerziehende, die vom anderen Elternteil keinen Unterhalt bekommen |
Kinder- und Jugendamt |
Kindergeld |
Antragstellung nach der Geburt |
Mit der Geburtsurkunde bei der Familienkasse der Arbeitsagentur oder des Arbeitgebers |
Lohnsteuerkartenänderung (Kinderfreibetrag) |
Nach der Geburt |
Finanzamt |