Für neu eingeschulte Kinder und für Jugendliche ab 15 Jahren wird eine Schulbescheinigung für das Schuljahr 2026/2027 benötigt. Eine Übernahme kann u.a. erfolgen, sofern die Entfernung (Fußweg) von der Schule zum Wohnsitz mehr als 2 Kilometer beträgt. Das D-Ticket JugendBW muss gesondert bei der Rhein-Neckar-Verkehrsgesellschaft (rnv) erstanden werden. Für die Bezahlung des Tickets an den RNV sind Sie selbst verantwortlich.
Bitte legen Sie bei Antragstellung einen Nachweis über die Bestellung vor- entweder durch das Willkommensschreiben der RNV oder einen Screenshot aus der RNV-App des aktuellen Monats oder Kontoauszug mit der Abbuchung inkl. Nachweis der Kundennummer des Kindes.
Bei Fragen rund um das Thema Bildung und Teilhabe können Sie sich einen telefonischen Beratungstermin im Team Bildung und Teilhabe buchen.
