Wer hat grundsätzlich Anspruch auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende?
Grundsicherung für Arbeitsuchende können Menschen erhalten, für die Folgendes gilt:
Sie können arbeiten, aber Ihren Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen vollständig bestreiten oder durch ein (erhebliches) Vermögen. Die Grundsicherung steht auch Selbstständigen, Freiberuflern und Unternehmern offen, wenn diese die Voraussetzungen erfüllen.
Wer Kurzarbeitergeld erhält, aber damit seinen Lebensunterhalt oder den seiner Familie nicht decken kann, kann die Grundsicherung für Arbeitssuchende als ergänzende Leistung erhalten.
Sie haben Fragen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende? In unserem neuen Erklärvideo "Fragen und Atworten zur Grundsicherung für Arbeitsuchende" klären wir die wichtigsten Punkte und geben einen Überblick über alles, was Sie wissen müssen. Reinschauen und informiert bleiben!