Für Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahren in Bezug von Bürgergeld die zum Besuch der Schule auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sind und der Schulweg mehr als zwei Kilometer beträgt, besteht ein Anspruch auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT).
Antrag für das Schuljahr 2025/2026
Anträge auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten gemäß § 28 SGB II sollten möglichst noch vor Beginn der Sommerferien am 31. Juli 2025 im Jobcenter eingereicht werden, damit das D-Ticket JugendBW am ersten Schultag zur Verfügung steht.
Für neu eingeschulte Kinder und für Jugendliche ab 14 Jahren wird eine Schulbescheinigung für das Schuljahr 2025/2026 benötigt. Das D-Ticket JugendBW muss gesondert bei der Rhein-Neckar-Verkehrsgesellschaft (rnv) erstanden werden.