Wer hat grundsätzlich Anspruch auf Bürgergeld?
Bürgergeld können Menschen erhalten, für die Folgendes gilt:
Sie können arbeiten, aber Ihren Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen vollständig bestreiten oder durch ein (erhebliches) Vermögen. Die Grundsicherung steht auch Selbstständigen, Freiberuflern und Unternehmern offen, wenn diese die Voraussetzungen erfüllen.
Wer Kurzarbeitergeld erhält, aber damit seinen Lebensunterhalt oder den seiner Familie nicht decken kann, kann Bürgergeld als ergänzende Leistung erhalten.
Sie haben Fragen zum Bürgergeld? In unserem neuen Erklärvideo "Fragen und Atworten zum Bürgergeld" klären wir die wichtigsten Punkte und geben einen Überblick über alles, was Sie wissen müssen. Reinschauen und informiert bleiben!