Danach ist Eltern die Aufnahme einer Arbeit, einer Maßnahme oder eines Sprachkurses zumutbar, soweit die Kinderbetreuung geregelt ist (§10 Absatz 1 Nummer 3 SGB II) .
In Heidelberg sind ausreichende Betreuungskapazitäten für Ihre Kinder in Kinderkrippen oder über Tagespflegeplätze vorhanden. Informationen finden Sie hier → Kinderbetreuung der Stadt HD
Legen Sie uns den Nachweis bezüglich der Kinderbetreuung Ihrer Kinder ab dem 14. Lebensmonat schnellstmöglich über Jobcenter Digital oder Terminbuchung vor, falls noch nicht erfolgt.
