Danach ist Eltern die Aufnahme einer Arbeit, einer Maßnahme oder eines Sprachkurses zumutbar, soweit die Kinderbetreuung geregelt ist (§10 Absatz 1 Nummer 3 SGB II) .
In Heidelberg sind ausreichende Betreuungskapazitäten für Ihre Kinder in Kinderkrippen oder über Tagespflegeplätze vorhanden. Informationen finden Sie hierzu bei der Stadt Heidelberg → Kinderbetreuung der Stadt HD
Legen Sie den Nachweis bezüglich der Kinderbetreuung Ihrer Kinder ab dem vollendeten 14. Lebensmonat schnellstmöglich als Postfachnachricht über Jobcenter Digital mit dem Anliegen Beratung und Unterstützung bei der Arbeitsaufnahme und -suche vor oder buchen Sie einen Termin → Terminbuchung.
