Es wird die Neckarbrücke in Heidelberg dargestellt

Aktuelles

Neue Regelungen für Erziehende

Gesetzesänderung der Zumutbarkeitsregelungen bei der Grundsicherung für arbeitsuchende Erziehende mit Kindern ab dem 14. Lebensmonat

Danach ist Eltern die Aufnahme einer Arbeit, einer Maßnahme oder eines Sprachkurses zumutbar, soweit die Kinderbetreuung geregelt ist (§10 Absatz 1 Nummer 3 SGB II) .

In Heidelberg sind ausreichende Betreuungskapazitäten für Ihre Kinder in Kinderkrippen oder über Tagespflegeplätze vorhanden. Informationen finden Sie hier → Kinderbetreuung der Stadt HD

Legen Sie uns den Nachweis bezüglich der Kinderbetreuung Ihrer Kinder ab dem 14. Lebensmonat schnellstmöglich über Jobcenter Digital oder Terminbuchung vor, falls noch nicht erfolgt.