Finanzielle Leistungen für Arbeitgeber

Im Vorfeld einer Einstellung sowie im laufenden Beschäftigungsverhältnis können verschiedene Fragen auftreten, bspw.

  • Ich möchte ein Praktikum in meinem Betrieb ermöglichen um meine/n potentielle/n Mitarbeiter/in besser kennen zu lernen, was muss ich beachten?
  • Wie kann ich eine finanzielle Unterstützung erhalten, wenn ich einen erhöhten Einarbeitungsaufwand habe?
  • Wer bietet mir finanzielle Unterstützung, wenn ich meine/n Mitarbeiter/in weiterqualifizieren möchte?

Auch hierfür bieten wir Ihnen mit unseren Betriebsakquisiteuren eine kompetente Beratung für Ihren Einzelfall und dessen Fördermöglichkeiten.

Maßnahme bei einem Arbeitgeber (MAG)

Unter der Bezeichnung „Maßnahme bei einem Arbeitgeber“ versteht man die betriebliche Erprobung Ihres/r potentiell neuen Mitarbeiters/in. Eine betriebliche Erprobung unterstützt Sie in Ihrer Einstellungsentscheidung, da Sie Ihre/n potentiellen neuen Mitarbeiter/in direkt vor Ort in Ihrem Unternehmen kennen lernen können. Da Sie für diese Art der betrieblichen Erprobung kein Arbeitsentgelt bezahlen müssen, ist der Unfallversicherungsschutz für Sie als Arbeitgeber beitragsfrei. Eine Anmeldung zur Unfallversicherung müssen Sie jedoch vornehmen.

Eingliederungszuschuss (EGZ)

  • Sie haben sich für eine/n neue/n Mitarbeiter/in in Ihrem Unternehmen entschieden und festgestellt, dass diese/r den Anforderungen des Arbeitsplatzes (noch) nicht entspricht?
  • Ist der/die neue Mitarbeiter/in beispielsweise fachfremd, fehlt ihm/ihr der entsprechende Abschluss oder liegen andere Gründe vor, die eine intensivere Einarbeitungszeit begründen?

Dann zögern Sie nicht und sprechen Sie uns an. Auch hier können wir Ihnen eine Unterstützung bieten indem wir einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt für den Ausgleich der Minderleistung prüfen, den sogenannten Eingliederungszuschuss. Bitte beachten Sie jedoch die zwingende Notwendigkeit der vorherigen Antragstellung – treten Sie also zuerst mit uns in Kontakt bevor Sie den Arbeitsvertrag abschließen!

Arbeitsentgeltzuschuss (AEZ)

  • Sie beschäftigen zuverlässige, gute Mitarbeiter/innen und wollen diese qualifizieren?
  • Sie wollen die Fach- und Handlungskompetenzen Ihrer Mitarbeiter/innen hinsichtlich der qualitativen Ansprüche in Ihrem Betrieb ausbauen?
  • Sie wollen Ihren angelernten Hilfskräften einen Berufsabschluss ermöglichen?
  • Ihre Mitarbeiter/innen wollen Schritt halten mit der Digitalisierung der Arbeitswelt?

Dann prüfen wir für Sie gerne, ob wir Sie mit dem Arbeitsentgeltzuschuss bei der Qualifizierung Ihrer Mitarbeiter/innen unterstützen können. Der Arbeitsentgeltzuschuss ist eine anteilige Erstattung Ihres zu zahlenden Arbeitsentgelts für die weiterbildungsbedingten Ausfallzeiten Ihres/r Mitarbeiters/in.

Persönliche Ansprechpartner

Frau Heike Günther
Tel.: 06221 / 9159 208

Herr Matthäus Juscinski
Tel.: 06221 / 9159 207

E-Mail: Jobcenter-Heidelberg.TAG‎@‎jobcenter-ge.de

Die Themengebiete und Leistungen unseres Teams Arbeitgeber (TAG) finde Sie in unserem Flyer.