Rehabilitation und Schwerbehinderte Menschen

Im Jobcenter Heidelberg besteht ein spezialisiertes Beratungsteam, das für Rehabilitanden (Reha) sowie schwerbehinderte und ihnen gleichgestellten Menschen (SB) ein eigenes Integrationsangebot bereitstellt. Ziel ist die Stärkung der Vermittlung und Integration behinderter und schwerbehinderter Menschen unter Berücksichtigung ihrer besonderen Situation.

Personen mit Schwerbehinderung

Menschen sind nach § 2 Abs. 1 und 2 SGB IX schwerbehindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 vorliegt. Der Grad der Behinderung wird auf Antrag beim hiesigen Versorgungsamt festgestellt, welches gegebenenfalls den Schwerbehindertenausweis ausstellt.

Menschen mit Schwerbehinderung stehen unter einem besonderen rechtlichen Schutz und können eine Reihe von Nachteilsausgleichen in Anspruch nehmen.

Menschen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigstens 30, können schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. Die Gleichstellung ist an verschiedene persönliche und sachliche Anforderungen gebunden. Diese Anforderung hat der Gesetzgeber normiert. Ein Beispiel könnte sein, wenn Sie ohne die Gleichstellung keinen geeigneten Arbeitsplatz bekommen oder behalten können.

Um eine Gleichstellung zu erhalten, müssen behinderte Menschen einen Antrag bei der Agentur für Arbeit stellen.

Personen in beruflicher Rehabilitation

Menschen, die länger als sechs Monate erkranken oder gefährdet sind dauerhaft zu erkranken, können einen Anspruch auf Hilfen zur beruflichen Rehabilitation [sogenannte „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“] haben. Die Erkrankungen können körperlicher, geistiger und seelischer Art sein. Die berufliche Rehabilitation umfasst alle Maßnahmen und Leistungen, die Jugendlichen und Erwachsenen bei einer vorhandenen oder drohenden Behinderung helfen sollen, möglichst auf Dauer beruflich eingegliedert zu werden oder eingegliedert zu bleiben.

Über die Notwendigkeit beruflicher Rehabilitation entscheidet ein Rehabilitationsträger. Dies können gesetzliche Krankenkassen, Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften), Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, Träger der Kriegsopferversorgung- und Fürsorge, die Bundesagentur für Arbeit, die Öffentliche Jugendhilfe und Träger der Sozialhilfe sein. Welcher Rehabilitationsträger für die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zuständig ist, richtet sich nach der Ursache der Erkrankung/ Behinderung (z. B. Arbeitsunfall, Impfschaden, Kriegsunfall etc.) und nach dem Umfang der angerechneten Versicherungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Bundesagentur für Arbeit ist zuständiger Rehabilitationsträger für die berufliche Rehabilitation, sofern kein anderer Rehabilitationsträger zuständig ist.

Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch II durch das Jobcenter Heidelberg erhalten, können die Beratung spezieller Ansprechpartner wahrnehmen. Diese Fachkräfte beraten individuell und umfassend über die Möglichkeiten der beruflichen Eingliederung und initiieren dafür gemeinsam mit dem Kunden und gegebenenfalls in Abstimmung mit dem zuständigen Rehabilitationsträger erforderliche Maßnahmen und Leistungen.
 

Informieren Sie sich über Hilfs- und Unterstützungsangebote

Wie kann ich wieder ins Berufsleben einsteigen? Wie kann ich meinen Arbeitsplatz an meine Bedürfnisse anpassen? Welche Hilfen gibt es für mich? Hier finden Sie Antworten auf diese und weitere Fragen:
https://www.arbeitsagentur.de/menschen-mit-behinderungen/spezielle-hilfe-und-unterstuetzung
 

Ansprechstellen für Leistungsberechtigte, Arbeitgeber und andere Rehabilitationsträger

Um Ihnen das Auffinden von Ansprechstellen für alle Beteiligten zu erleichtern, haben die Rehabilitationsträger mit der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) ein webbasiertes Ansprechstellenverzeichnis erarbeitet, dass die wichtigsten Daten aller Ansprechstellen an einem Ort bündelt. Sie finden dies unter: www.ansprechstellen.de

Eine Ansprechstelle Rehabilitation ist für das Jobcenter Heidelberg in der Agentur für Arbeit Heidelberg eingerichtet worden. Sie bietet ein barrierefreies Informationsangebot für alle Kunden sowie Arbeitgeber und andere Rehabilitationsträger. Sie bietet keine individuelle Beratung. Vorsprachen sind zu den Öffnungszeiten der Agentur für Arbeit möglich. Zudem ist die Ansprechstelle auch per Mail erreichbar: Heidelberg.Ansprechstelle-Rehabilitation@arbeitsagentur.de