Bezieher von Wohngeld oder Kinderzuschlag, von Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können den Antrag bei der Stadt Heidelberg, Amt für Soziales und Senioren, Bezieher von Leistungen nach dem SGB II (ALG II) im Jobcenter Heidelberg einreichen.
Die Anträge sind beim Jobcenter Heidelberg, Amt für Soziales und Senioren, in den Bürgerämtern oder auf der Homepage des Jobcenters unter www.jobcenter-hd.de erhältlich und sollten möglichst noch vor Beginn der Sommerferien eingereicht werden. Sofern Ihr Kind neu eingeschult wird oder älter als 14 Jahre ist benötigen Sie eine aktuelle Schulbescheinigung für das Schuljahr 2021/2022.
Das Maxx-Ticket ist gesondert beim Rhein-Neckar-Verbund (RNV) oder einer anderen ausstellenden Stelle unter Vorlage der Schulbescheinigung und Passbild zu beantragen.
Damit das Maxx-Ticket am ersten Schultag zur Verfügung steht und Ihnen auch der entsprechende Bewilligungsbescheid zeitnah vorliegt, sind die Anträge schnellstmöglich zu stellen.
Die MitarbeiterInnen des Jobcenters Heidelberg stehen Ihnen bei Fragen zu allen Leistungen für BuT unter den Telefonnummern 91 59 222 zur Verfügung. Die MitarbeiterInnen des Amtes für Soziales und Senioren erreichen Sie unter den Telefonnummern 58-37400 oder 58-38718.
Weitere Informationen Rund um das Thema „Bildung und Teilhabe“, u.a. Übernahme von Klassenfahrten, Schulausflüge, Mittagsverpflegung, Lernförderung und Teilhabeleistungen erhalten Sie auch hier auf unserer Homepage.
Unter der Rubrik Termine können Sie sich auch direkt einen Beratungstermin zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe buchen.