Bildung und Teilhabe – Gesetzesänderung zum 01.08.19

Seit dem Jahr 2011 können Sie im Rahmen des Bezuges von Leistungen nach dem SGB II, Wohngeld, Kinderzuschlag und Sozialhilfe für Ihre Kinder/Kind Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) beantragen.

Das so genannte Bildungs- und Teilhabepaket fördert und unterstützt Kinder und Jugendliche in Bezug auf Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Für Bezieher von Leistungen nach dem SGB II (ALG II) ist das Jobcenter Heidelberg zuständig, für Bezieher von Sozialhilfe, Wohngeld und/oder Kinderzuschlag das Amt für Soziales und Senioren der Stadt Heidelberg.

Der Gesetzgeber hat zum 01.08.2019 verschiedene Änderungen im Rahmen der Bildungs- und Teilhabeleistungen beschlossen. Das Gesetzespaket unter dem Titel "Starke Familien Gesetz" beinhaltet einige Vereinfachungen für die Antragsteller sowie die Erhöhung verschiedener Leistungen der Bildung und Teilhabe.

Die wichtigsten Leistungsverbesserungen ab 01.08.2019 sind u.a.:

  • Erhöhung der Schulbedarfspauschale auf insgesamt 150 € (Auszahlung 100 € Schuljahresbeginn, 50 € für das 2. Schulhalbjahr)
  • Wegfall des Eigenanteils i.H.v. 1 € für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
  • Wegfall des Eigenanteils i.H.v. 5 € für die Schülerbeförderungskosten (Maxx-Ticket)
  • Erhöhung Teilhabeleistung von 10 € auf 15 € monatlich
  • Die BuT Leistungen sind- mit Ausnahme der Lernförderung- vom SGB II Antrag bzw. Weiterbewilligungsantrag umfasst-. Ihren Bedarf müssen Sie allerdings konkretisieren und weitere Angaben machen. Ihre Angaben wirken auf den Beginn des aktuellen Bewilligungszeitraums – mit Ausnahme der Lernförderung- zurück. Ihr Bedarf wird konkretisiert, in dem Sie den Vordruck “Ergänzende Angaben zu den Leistungen für Bildung- und Teilhabe” ausfüllen und mit den erforderlichen Unterlagen hier einreichen.

Was bedeutet die Gesetzesänderung für Sie, sofern Sie bereits Leistungen für Bildung- und Teilhabe erhalten oder bislang noch nicht in Anspruch genommen haben?
Sie erhalten für Ihr Kind/Ihre Kinder bereits Leistungen für Bildung- und Teilhabe?

Sofern Sie vom Jobcenter Heidelberg einen Bewilligungsbescheid erhalten haben, der die Leistungen

  • Schulpauschale
  • Schülerbeförderungskosten
  • Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung und/oder
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben