Einmalzahlung für den Monat Juli 2022 (§ 73 SGB II)

Bitte beachten Sie, dass die Einmalzahlung erst Ende Juli 2022 ausgezahlt wird.

Zum Ausgleich der mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehenden Mehraufwendungen sowie etwaig bestehender finanzieller Mehrbelastungen in Anbetracht aktueller Preissteigerungen erhalten Leistungsberechtigte, die für den Monat Juli 2022 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben und deren Bedarf sich nach Regelbedarfsstufe 1 oder 2 richtet, eine Einmalzahlung in Höhe von 200,00 EUR.

Bitte beachten Sie, dass die Einmalzahlung erst Ende Juli 2022 ausgezahlt wird.