Elternzeit und SGB II? Das geht!

Gesetzlich geregelt: § 10 Abs. 1 Nr. 3 SGB II

  • Sie betreuen Ihr Kind bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres selbst zu Hause?
  • Sie haben eine Elternzeit mit ihrem Arbeitgeber vereinbart? Pausieren mit einem Urlaubssemester?
  • Sie waren vor Eintritt in die Elternzeit ohne Arbeit?
  • Sie beziehen bereits Leistungen nach dem SGB II / Bürgergeld?
  • Vielfältig sind die Gründe für den SGB II Leistungsbezug!
  • Wir bieten allen Leistungsbeziehenden die Chance der Information, Beratung und Unterstützung für das Gelingen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie!

Sie haben Fragen? Melden Sie sich gerne bei:

Petra Hartwig

Die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA)

 

Speyerer Str. 6, 69115 Heidelberg

 

Tel.: 06221/9159513

E-Mail:jobcenter-heidelberg.bca@jobcenter-ge.de