Elternzeit und SGB II? Das geht!
Gesetzlich geregelt: § 10 Abs. 1 Nr. 3 SGB II
- Sie betreuen Ihr Kind bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres selbst zu Hause?
- Sie haben eine Elternzeit mit ihrem Arbeitgeber vereinbart? Pausieren mit einem Urlaubssemester?
- Sie waren vor Eintritt in die Elternzeit ohne Arbeit?
- Sie beziehen bereits Leistungen nach dem SGB II / Bürgergeld?
- Vielfältig sind die Gründe für den SGB II Leistungsbezug!
- Wir bieten allen Leistungsbeziehenden die Chance der Information, Beratung und Unterstützung für das Gelingen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie!
Sie haben Fragen? Melden Sie sich gerne bei:Petra Hartwig Die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA)
Speyerer Str. 6, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221/9159513 E-Mail:jobcenter-heidelberg.bca@jobcenter-ge.de |