Es wird die Neckarbrücke in Heidelberg dargestellt

Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Jobcenter Heidelberg ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.jobcenter-hd.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

a) Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

PDF-Dateien: Derzeit sind teilweise noch nicht barrierefrei verlinkte PDF-Dateien vorhanden. Diese werden aber von den zuständigen Fachbereichen nach und nach umgewandelt. Neu hinzukommende Inhalte werden barrierefrei gestaltet.

Leichte Sprache: Zukünftig sollen alle wichtigen Inhalte der Website auch in Leichter Sprache zur Verfügung stehen (bis Ende 2025).

Videos in Deutscher Gebärdensprache: Gebärdensprachvideos zu den Themen (Wesentliche Informationen der Homepage, Wesentliche Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit und Hinweise zur Navigation der Homepage) sind aktuell nicht geplant.

Externe Videos: Videos werden von externen Anbietern bereitgestellt und sind in der Regel nicht untertitelt.

Für die nicht barrierefreien Inhalte, für die wir derzeit keine barrierefreie Alternative anbieten, können Betroffene jedoch unter den unten genannten Kontaktmöglichkeiten mit uns Kontakt aufnehmen, so dass wir ihnen zu ihrem Anliegen Lösungsmöglichkeiten oder eine persönliche Beratung anbieten können. Darüber hinaus helfen uns Anregungen, unsere Inhalte weiter an die Barrierefreiheit anzupassen.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 22.05.2024 erstellt und beruht auf Selbstüberprüfung.

Die Erklärung wurde zuletzt am 01.08.2025 überprüft und überarbeitet.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Sie auf unseren Seiten dennoch auf Barrieren stoßen, bitten wir um Ihre Mithilfe: Senden Sie uns unter der E-Mail-Adresse jobcenter-heidelberg.fachkraft@jobcenter-ge.de einen entsprechenden Hinweis mit einer Fehlerbeschreibung.
 

Veronika Beyer
Tel.: (06221) 9159 181

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: barrierefreiheit-bw.de

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Stand: Mai 2024