Berufsbilder

Das Jobcenter Heidelberg sucht laufend engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie finden auf dieser Seite einen kurzen Einblick in die Tätigkeitsfelder im Jobcenter Heidelberg. 

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  • ARBEITSVERMITTLUNG
    Sie wollen unseren Kundinnen und Kunden dabei helfen, die passende Arbeits- oder Ausbildungsstelle zu finden oder sie über Qualifizierungsmaßnahmen informieren? Dann sind Sie im Bereich der Arbeitsvermittlung genau richtig. Es erwartet Sie ein abwechslungsreicher und spannender Tätigkeitsbereich.
     
  • IHRE KERNAUFGABEN:

    • Ziel Ihrer Tätigkeit: Hilfebedürftigkeit beenden bzw. deren Umfang und Dauer möglichst gering halten

    • Unterstützung erwerbsfähiger leistungsberechtigter Personen bei der Suche nach einer existenzsichernden Beschäftigung und beim Abbau diesbezüglicher Hemmnisse

    • Im Rahmen einer persönlichen Beratung und Betreuung berücksichtigen Sie die individuellen Bedürfnisse und Stärken unserer Kundinnen und Kunden

    • Sie unterstützen Ausgleichsprozesse zwischen Angebot und Nachfrage auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, ggf. durch Förderleistungen

    • Sie nehmen eine wertvolle Aufgabe wahr und können aktiv mitwirken, Menschen zu helfen.

  • LEISTUNGSSACHBEARBEITUNG
    Ihnen ist Sorgfalt und Kundenorientierung wichtig? Sie arbeiten gerne mit Rechtsvorschriften? Dann sind Sie im Bereich der Leistungssachbearbeitung genau richtig. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Leistungsgewährung ermitteln Ansprüche auf Leistungen und stehen für Fragen zu Berechnungsgrundlagen und Leistungsbescheiden zur Verfügung.
     
  • IHRE KERNAUFGABEN:
    • Antragsannahme, -bearbeitung, Entscheidung und Zahlbarmachung passiver Leistungen nach dem SGB II (auch in Fällen mit hohem Schwierigkeitsgrad) inkl. der Entscheidung über Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket

    • Beratung zu passiven Leistungen nach dem SGB II im persönlichen Beratungsgespräch

    • Bestandsarbeiten (z.B. Widerspruchssachbearbeitung im Vorverfahren, Erlass von Darlehens- und Kostenersatzbescheiden bei Kautionen und Mietrückständen, Prüfung von Sanktionsmaßnahmen)

    • Zusammenarbeit mit Dritten (Prüfung und Geltendmachung von vorrangigen Ansprüchen, Vorabprüfung von Unterhaltsansprüchen)