Leitfaden für werdende Eltern

Nach der Geburt

Was Wann Wo
Geburtsurkunde beantragen, Geburtsdaten des Kindes werden eist in der Klinik aufgenommen und ans Standesamt übermittelt. Innerhalb einer Woche nach der Geburt Standesamt am Geburtsort des Kindes
Krankenversicherung des Kindes anmelden (Geburtsurkunde vorlegen) Antrag auf Familienversicherung unmittelbar nach der Geburt Geschäftsstellen der Krankenkassen
Mutterschaftsgeld für die Zeit nach der Geburt Mit der Beantragung der Familienversicherung des Kindes Mit dem Geburtsurkundenexemplar für Mutterschaftshilfe an die Krankenkasse wenden
Elternzeit Spätestens 7 bzw. 8 Wochen vor Ablauf der Mutterschutzfrist Beim Arbeitgeber beantragen
Elterngeld Nach der Geburt, vor Ablauf der Mutterschutzfrist Eine Übersicht der Elterngeldstellen in den Bundesländern finden Sie in der Broschüre "Elternzeit"
Betreuungsgeld Ab Vollendung des ersten Lebensjahres, für Kinder, die nach dem 01.08.2012 geboren wurden www.l-bank.de
Vaterschaftsanerkennung Vor und nach der Geburt Standesamt, Jugendamt, Amtsgericht, Notar, Weitere Infos www.vaterschaftsanerkennung.com
Unterhaltszuschuss Antragstellung nach der Geburt für Alleinerziehende, die vom anderen Elternteil keinen Unterhalt bekommen Kinder- und Jugendamt
Kindergeld Antragstellung nach der Geburt Mit der Geburtsurkunde bei der Familienkasse der Arbeitsagentur oder des Arbeitgebers
Lohnsteuerkartenänderung (Kinderfreibetrag) Nach der Geburt Finanzamt